Die neue Europäische Norm unterscheidet grundsätzlich zwischen Grund- und
Zusatzanforderungen. Ein Großteil der eingesetzten Sicherheitsschuhe
erfüllt neben den Grundanforderungen auch eine oder mehrere
Zusatzanforderungen. Aus diesem Grund ist die Struktur der Kennzeichnung
für Sicherheitsschuhe vereinfacht worden, indem bestimmte
Kombinationsmöglichkeiten in Form von Kurzsymbolen standardisiert worden
sind.
Für Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 gilt:
- S 1 = Sicherheitsschuh, der neben den Grundanforderungen der
EN noch die Zusatzanforderungen geschlossener Ferse Aufnahmevermögen im
Fersenbereich erfüllt.
- S 2 = wie S 1, jedoch zusätzlich wird der Punkt Wasserdurchtritt und
Wasseraufnahme gefordert.
- S 3 = wie S 2, jedoch zusätzlich wird die Durchtrittsicherheit und die
Profilierung der Laufsohle gefordert.
- S 4 = wie S 2, thermoisoliert
- S 5 = wie S 3, thermoisoliert
Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Bereich sind genormt:
- DIN - EN 345 = Sicherheitsschuhe mit 200 Joule-Zehenkappen
- DIN - EN 346 = Sicherheitsschuhe mit 100 Joule-Zehenkappen
- DIN - EN 347 = Berufsschuhe ohne Zehenschutzkappen
- ESD (EGB) - Bereiche, Labor und Pflegedienste
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